Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Grundsatzentscheidung am 05.02.2013 die Rechte von Kindern anonymer Samenspender gestärkt, in dem es dem Recht eines Kindes, über seine Abstammung wissen zu wollen, höheres Gewicht einräumte als der Anonymität des Samenspenders. Dieses Urteil des OLG Hamm ist auch für Genealogen nicht unbedeutend, weil hierdurch ersichtlich wird, welches Gewicht dem Wissen um die eigene Abstammung selbst in einem so diffizilen Thema beigemessen wird. Die Entscheidung des Gerichts wird sicherlich weitreichende Entwicklungen anstoßen.
No Comments